Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien
1. Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe sowie Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit belasten können. Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Altgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass das jeweilige Gerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Besitzer von Altgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese einer getrennten Sammlung zuzuführen.
2. Entnahme von Batterien, Akkus und Leuchtmitteln
Soweit Altgeräte Batterien, Akkus oder Leuchtmittel enthalten, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind diese vor der Entsorgung vom Altgerät zu trennen und gesondert zu entsorgen. Dies gilt nicht, sofern die Altgeräte im Rahmen einer Wiederverwendung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vorbereitet werden.
3. Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den eingerichteten Rücknahmestellen gemäß ElektroG unentgeltlich abgeben. Wir sind an das Rücknahmesystem Take-e-back angeschlossen. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:
Kostenlose Rückgabe beim Kauf eines Neugeräts
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben. Dies gilt insbesondere für Geräte der folgenden Kategorien:
- Kategorie 1: Wärmeüberträger
- Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²
- Kategorie 4: Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm
Soweit gesetzlich vorgesehen, erfolgt im Rahmen des Bestellprozesses eine entsprechende Abfrage zur Rückgabe eines Altgeräts.
Rückgabe kleiner Altgeräte
Unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts können Altgeräte mit keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm unentgeltlich zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist dabei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
4. Datenschutz bei Altgeräten
Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Entsorgung sämtliche personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Geräten zu löschen.
5. Hinweise zur Abfallvermeidung
Nach den Vorgaben der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und deren Umsetzung in nationales Recht hat die Vermeidung von Abfällen Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung.
Zur Abfallvermeidung bei Elektro- und Elektronikgeräten tragen insbesondere bei:
- die Reparatur defekter Geräte,
- die Wiederverwendung funktionsfähiger Geräte,
- der Weiterverkauf gebrauchter Produkte.
Weitere Informationen zum Abfallvermeidungsprogramm des Bundes finden Sie unter:
https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallvermeidung
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Geräten mit Batterien sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben.
Die auf Batterien abgebildeten Symbole bedeuten:
- Symbol der durchgestrichenen Mülltonne: Batterie darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Hinweise zur Entsorgung von Leuchtmitteln
Leuchtmittel unterliegen teilweise ebenfalls den Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Viele Leuchtmittel enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling wiederverwertet werden können.
Diese Leuchtmittel dürfen über den Hausmüll entsorgt werden
- Glühlampen
- Halogenlampen
Hinweis: Diese Leuchtmittel gehören nicht in den Altglascontainer, da sich Glas und Fassungen in der Regel nicht sortenrein trennen lassen.
Diese Leuchtmittel dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden
- LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstofflampen
Diese Leuchtmittel müssen bei geeigneten Sammelstellen oder Recyclinghöfen abgegeben werden.
Verhalten bei Bruch einer Energiesparlampe
Energiesparlampen können geringe Mengen Quecksilber enthalten. Sollte eine Energiesparlampe zerbrechen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Vermeiden Sie Hautkontakt mit den Bruchstücken.
- Verwenden Sie keinen Staubsauger zur Reinigung.
- Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit Papier oder Karton auf.
- Verpacken Sie die Rückstände möglichst luftdicht.
- Entsorgen Sie die Bruchstücke bei einer geeigneten Schadstoff- oder Sammelstelle.
- Lüften Sie den betroffenen Raum anschließend für ca. 20 bis 30 Minuten.

